Die Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) schreibt für das Jahr 2027 zwei MWS-Vernetzungsfellowships stiftungsintern für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte aus. Die Fellowships dienen der Qualifizierung der Beschäftigten und fördern die Vernetzung der Standorte (Institute, Außenstellen und Geschäftsstelle) untereinander. Ein Aufenthalt ist dementsprechend ausschließlich an einem anderen MWS-Standort (Institut, Außenstelle oder Geschäftsstelle) möglich.

Die Fellowships sollen

  • Wissenschaftlichen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, Forschungsarbeiten an einem anderen MWS-Standort durchzuführen. Die Förderung ist auf max. einen Monat begrenzt. Sie kann z. B. für Archiv- und Bibliotheksaufenthalte oder zur Vorbereitung von Kooperations- und Drittmittelprojekten genutzt werden und
  • nicht-wissenschaftliche Beschäftigte in die Lage versetzen, bis zu max. einem Monat einschlägige Erfahrungen an anderen MWS-Standorten zu sammeln und für ihre Arbeit am eigenen Standort nutzbar zu machen (z. B. Anwendungsmaßnahmen und Schulungen, ggf. auch in Verbindung mit Sprachenerwerb) sowie
  • abgebenden Instituten und anderen Stellen Anreize bieten, sich durch die zeitweilige Abordnung ihrer Beschäftigten innerhalb der Stiftung noch besser zu vernetzen bzw. ihre Verwaltungs- und Steuerungsprozesse durch den Austausch über Best-Practice-Modelle zu verbessern.

MWS-Vernetzungsfellowships

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle wissenschaftlichen Beschäftigten sowie alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten aus den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktionen, IT und Verwaltung. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Entsandte und lokal Beschäftigte. Voraussetzung ist ein mehrjähriger Arbeitsvertrag. Stipendiatinnen und Stipendiaten bzw. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Verfahren ausgeschlossen. Neben der persönlichen Weiterqualifizierung dient das Vernetzungsfellowship schwerpunktmäßig dem Ziel, die verschiedenen Standorte und unterschiedlichen Funktionsgruppen möglichst gleichmäßig untereinander zu vernetzen. Beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Bewerbungen werden dementsprechend jene Anträge bevorzugt berücksichtigt, die diesem Zweck am zuträglichsten sind.

Antragsstellung

Die Bewerbungsfrist endet am 10. Januar 2027. Der Antrag wird vom Auswahlausschuss (die beiden Sprecher:innen der Direktionsversammlung, Geschäftsführung, Hauptpersonalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte) begutachtet. Dem Antrag beizufügen sind:

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit inhaltlicher Begründung des Antrags und Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit am aufnehmenden Institut sowie Erläuterung, wie die während des Förderzeitraums gesammelten Erfahrungen am eigenen Standort genutzt werden können
  • Stellungnahme des abgebenden Standorts, aus der auch ersichtlich wird, welche organisatorischen Maßnahmen zur Kompensation der mehrwöchigen Abwesenheit der geförderten Person geplant sind
  • Stellungnahme des aufnehmenden Standorts.

Auswahl

Der Auswahlausschuss tagt voraussichtlich im März 2027. Auswahlkriterien sind:

  • Bezug des Vorhabens zum eigenen Arbeitsplatz und zur eigenen Karriereplanung
  • Beitrag zur internen Vernetzung (z. B. durch Anbahnung von Kooperationsprojekten etc.)
  • Beitrag zur Verbesserung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen durch den Austausch über Best-Practice-Modelle.